Porsche Abgasskandal - Urteile des Landgerichts Stuttgart im VW Skandal helfen Geschädigten: Rückgabe und Minderung möglich

Lahr (ots) - Erst kürzlich gab das Bundesverkehrsministerium bekannt, dass das Modell Porsche Cayenne ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist. Es wurde deshalb ein Zulassungsstopp verhängt und die Fahrzeuge sollen einem verpflichtenden Rückruf unterliegen. Es wurde angekündigt, dass ein Softwareupdate aufgespielt werde. Zahlreiche Experten sind der Meinung, dass ein solches Softwareupdate erhebliche Nachteile, wie z.B. Minderleistung, Mehrverbrauch etc. mit sich bringt. Davon berichten auch Geschädigte im VW Skandal, die ihr Fahrzeug bereits nachbessern haben lassen. Zahlreiche Geschädigte wenden sich deshalb an die im Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Frage, was sie unternehmen sollen.

 

Zwei hochaktuelle Urteile des Landgerichts Stuttgart, 12 O 386/16 und 20 O 425/16 aus Juni/Juli 2017 im eigentlichen VW Abgasskandal helfen den Geschädigten weiter. In einem Urteil wurde einem Geschädigten ein Minderungsbetrag zugesprochen, weil das Fahrzeug nach Ansicht des Gerichts mangelhaft ist. Es ist mit einer illegalen Abschalteinrichtungen versehen und entspricht daher nicht dem, was der Käufer beim Kauf erwarten durfte. Eine Fristsetzung zur Behebung des Mangels war nicht erforderlich. In dem anderen Fall urteilte das Landgericht Stuttgart ebenfalls, dass ein vom VW Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mangelhaft ist, wenn es mit einer Manipulationssoftware versehen ist. Eine Frist zur Nachbesserung muss nicht gesetzt werden, weil eine Nachbesserung durch Installation eines Softwareupdates unzumutbar ist, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Update den Mangel nicht beseitigt oder zu Folgemängeln führt. Der Mangel ist auch nicht unerheblich. Damit kann nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart das manipulierte Fahrzeug gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung und gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgegeben werden.

Vollständige Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei abrufbar unter:  http://www.presseportal.de/pm/105254/3702387


Es wird geraten, das Softwareupdate nicht installieren zu lassen - besonders dann nicht, wenn der Rückruf freiwillig ist -  Negative Folgen sind möglich

Zu den Problemen nach dem Rückruf und dem KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) siehe auch meine VW-Intenetseite:

http://ra-schmidt.jimdo.com/