Richterin des LG Potsdam vertraut dem KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) nicht im Porsche-Dieselskandal

Im Porsche-Dieselskandal des VW-Konzerns hat das Kraftfahrt-Bundesamt festgestellt, dass im Porsche Cayenne eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut ist, so dass der Rückruf angeordnet werden mußte.

Das Landgericht Potsdam vertraut den Feststellungen des KBA nicht und glaubt offenbar nicht, dass das KBA eine gesetzeswidrige Abschalteinrichtung festgestellt hat und ordnet deshalb die Einholung eines eigenen Sachverständigengutachtens an. 

In dem von RA Schmidt in Potsdam vertretenen Verfahren zum Az. 8 0 195/17 soll Beweis erhoben werden über die Behauptungen "die in dem Motor des Porsche Cayenne vorhandene Software sei so ausgestattet, dass die Abgasreinigung, die dafür sorgt, dass 2/3 weniger Schadstoffe ausgestoßen werden, nur im Stehen des Fahrzeugs bzw. nur beim Stillstand der Lenkung arbeitet".

Sollte der gerichtlich bestellte Sachverständige die von der Porsche AG bestrittene Abschalteinrichtung feststellen, könnte die zuständige Staatsanwaltschaft wegen eines versuchten Prozeßbetruges gegen die Vorstände der Porsche AG ermitteln.

Sollte der Sachverständige feststellen, dass das KBA - wie offensichtlich das LG Potsdam glaubt - die Unwahrheit veröffentlicht hat und den Rückruf der Porsche Cayenne zu Unrecht angeordnet hat, weil gar keine verbotene Abschalteinrichtung (wie Porsche behauptet) verbaut wurde, dann dürfte dies der nächste Skandal für die Bundesregierung sein.

Ebenso wie Geschädigte das KBA hinsichtlich der genehmigten Softwareupdates nicht für vertrauenswürdig halten, hält die junge Richterin des LG Potsdam offensichtlich das KBA auch hinsichtlich der angeordneten Rückrufaktion für den Porsche Cayenne nicht für vertrauenswürdig. Das bedeutet im VW-Abgasskandal verliert die Bundesregierung zunehmend an Vertrauen auch bei der Justiz.

Rechtsanwalt Thomas Schmidt rät grundsätzlich allen Betroffenen, das Update des KBA nicht installieren zu lassen und Händler und Hersteller des VW-Konzerns wie auch die übrigen Autokonzerne, die verbotene Abschalteinrichtungen verbaut haben, zu verklagen. Die Erfolgsaussichten sind gut und werden zunehmend besser. In Rahmen eines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof hat VW sogar freiwillig ein neues Auto geliefert, vermutlich um wieder ein Urteil zu verhindern.